Zugelassenen Unterlagen für Reben in Deutschland
Seit dem Wegfall des Klassifizierung von Unterlagensorten im Jahr 2000 sind theoretisch alle Unterlagen, welche irgendwo in Europa in der nationalen Sortenliste eingetragen sind, auch in Deutschland zur Anpflanzung zugelassen. Diese theoretische Freigabe wird aber durch den §4 der Reblausverordnung eingeschränkt. Danach dürfen nur Sorten verwendet werden, die auf die Anfälligkeit durch die Reblaus geprüft wurden.
Laut der fünften Bekanntmachung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig über nicht reblausanfällige Rebsorten vom 14.02.2011 sind folgende Sorten zum Anbau zugelassen: