Zugelassenen Unterlagen für Reben in Deutschland
Seit dem Wegfall des Klassifizierung von Unterlagensorten im Jahr 2000 sind theoretisch alle Unterlagen, welche irgendwo in Europa in der nationalen Sortenliste eingetragen sind, auch in Deutschland zur Anpflanzung zugelassen. Diese theoretische Freigabe wird aber durch den §4 der Reblausverordnung eingeschränkt. Da in Deutschland alle Gemeinden und Ortschaften als von der Reblaus befallen gelten, dürfen überall nur Sorten verwendet werden, die auf die Anfälligkeit durch die Reblaus geprüft wurden.
Laut der Bekanntmachung vom 08.11.2024 der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig über nicht reblausanfällige Rebsorten sind folgende Sorten zum Anbau zugelassen:






