Zum Inhalte springen

Antrag auf Umstrukturierung in Baden-Württemberg für die Saison 2023

Der Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für die Pflanzsaison 2023 ist bis spätestens 31.08.2022 beim zuständigen Landratsamt zu stellen.

Wie schon 2021 müssen die Anträge auf Umstrukturierung nun schon bis spätestens 31.08.2022 eingereicht werden.  Für Parzellen, welche von Ihnen schon längere Zeit bewirtschaftet werden, ist das nicht unbedingt das große Problem, da die Umstockung oft schon zu diesem Zeitpunkt klar ist. Wer sich bzgl. Umstockung jedoch noch nicht sicher ist, sollte die unsicheren Parzellen ebenfalls beantragen. Das Zurückziehen ist bis zum 15. Mai 2023 ohne Konsequenzen möglich, das Hinzufügen von Parzellen jedoch nicht.

Sie können jetzt auch Parzellen beantragen, welche Sie erst nach der kommenden Ernte als Bewirtschafter übernehmen. Hier sollte man den Kauf- oder Pachtvertrag beilegen. Dieser kann gegebenenfalls auch noch nachgereicht werden!

Für die Parzellen, welche Ihnen erst nach der Ernte – also nach dem Antragschluss der Umstrukturierung - angeboten werden, ist das jedoch ein Problem. Um in den Genuss der Umstrukturierungsförderung zu kommen, können Sie diese erst 2023 zur Umstrukturierung beantragen (=> Anpflanzung Frühjahr 2024).

Die Vorverlegeung des Abgabetermins dieses Antrages erfolgte vor allem, damit die Bestände dieser Flächen noch vor der Rodung geprüft werden können (z.B. Gassenabstand). Deshalb gibt es nun neu das Formular "Anzeigen von Flächen vor der Rodung". Dies ist auszufüllen, wenn auf einer Fläche nach der Rodung eine Brache eingelegt werden soll. Damit wäre es auch wieder möglich, dass diese Flächen vor der Rodung kontrolliert werden können.